PV im Mehrfamilienhaus: Rechenbeispiel & Mieterstrom 2026
30 kWp auf dem MFH, 6 Parteien, Mieterstrom vs Einspeisung: komplettes Rechenbeispiel mit Kosten, Zuschlag und WEG-Hürden für 2026.
Von Redaktion StudiVolt · Redaktion · veröffentlicht am 22. April 2026
Warum PV im Mehrfamilienhaus eine eigene Welt ist
Im Einfamilienhaus ist Photovoltaik eine private Entscheidung: Dach, Anlage, Speicher, fertig. Im Mehrfamilienhaus (MFH) wird daraus ein Mini-Energieversorgungsprojekt. Es gibt mehrere Parteien, getrennte Zähler, eine Eigentümergemeinschaft oder eine Vermieter-Mieter-Konstellation und steuerliche Sonderfälle. Die gute Nachricht: 2026 ist die Gesetzeslage so mieterstrom-freundlich wie noch nie.
Unser Rechenbeispiel: 6-Parteien-Haus in Süddeutschland
- Baujahr 1998, saniert 2015
- 6 Wohneinheiten, Gesamtwohnfläche ca. 540 m²
- Dachfläche Süd 250 m², Neigung 30°, unverschattet
- Gesamtstromverbrauch aller Mieter: ca. 18.000 kWh/Jahr
- Allgemeinstrom (Treppenhaus, Pumpen, Aufzug): ca. 3.500 kWh/Jahr
- Region Stuttgart, Ertrag ca. 1.050 kWh/kWp
Auf 250 m² Dachfläche passen rund 30 kWp. Das ergibt einen erwarteten Jahresertrag von 31.500 kWh.
Die Kostenseite
Für ein schlüsselfertiges 30-kWp-System auf einem Mehrfamilienhaus inklusive Messkonzept für Mieterstrom liegen die Preise 2026 bei 45.000–60.000 € brutto.
- Mess- und Zähler-Infrastruktur (Summenzähler, Kaskadenmessung): 3.000–7.000 €
- Wechselrichter und Verkabelung auf mehrere Stockwerke: Aufschlag gegenüber EFH
- Eventuell Lastmanagement für zukünftige Wallboxen: 2.000–4.000 €
- Ggf. Batteriespeicher für Allgemeinstrom: 5.000–8.000 € für 10 kWh
Dank 0 % MwSt auf PV-Anlagen bis 30 kWp auf Wohngebäuden bleibt der Nettopreis der Bruttopreis.
Modell A: Volleinspeisung
- Jahresertrag: 31.500 kWh × 12,58 ct = 3.963 €/Jahr Einnahme
- Einnahmen über 20 Jahre: ca. 79.000 €
- Amortisation: ca. 12–15 Jahre
Vorteil: Null Verwaltungsaufwand. Nachteil: Mieter haben nichts davon.
Modell B: Mieterstrom
Der Clou: Du verkaufst den Solarstrom direkt an deine Mieter, zu einem Preis, der laut Gesetz maximal 90 % des örtlichen Grundversorger-Tarifs betragen darf. Zusätzlich zahlt der Staat einen Mieterstrom-Zuschlag:
- bis 10 kWp Anlagenanteil: 3,58 ct/kWh
- 10–40 kWp: 3,30 ct/kWh
Rechenbeispiel Mieterstrom
- Mieterstrom-Erlös: 14.000 kWh × 29 ct = 4.060 €
- Mieterstrom-Zuschlag: 14.000 kWh × 3,39 ct = 475 €
- Einspeisung Rest: 17.500 kWh × 6,88 ct = 1.204 €
- Gesamteinnahmen: ca. 5.739 €/Jahr
- Abzüglich Messstellenbetrieb, Abrechnung, Rücklagen: ca. -1.200 €/Jahr
- Netto: ca. 4.540 €/Jahr
Damit amortisiert sich die Anlage in 10–12 Jahren.
WEG-Beschluss: die organisatorische Hürde
Wenn es eine Eigentümergemeinschaft gibt, braucht ihr einen Beschluss. Seit der WEG-Reform 2020 reicht die einfache Mehrheit für die Installation einer PV-Anlage (§ 20 Abs. 2 WEG).
- Gemeinschaftsanlage: alle Eigentümer finanzieren anteilig, alle teilen sich Erträge.
- Contracting durch Einzelne oder Externe: ein Eigentümer oder ein Dienstleister pachtet das Dach.
Steuerliche Besonderheiten im MFH
Bei der Einkommensteuer gilt die Befreiung seit 2023: Anlagen mit bis zu 15 kWp je Wohneinheit sind steuerfrei – bei unserem 6-Parteien-Haus also bis 90 kWp insgesamt.
Wann Mieterstrom, wann nicht?
- Mieterstrom lohnt sich, wenn mindestens 4 Wohneinheiten dauerhaft vermietet sind.
- Volleinspeisung ist okay, wenn das Haus schwierig abzurechnen ist.
- Hybridmodell: Allgemeinstrom selbst verbrauchen, Rest volleinspeisen.
Neben der Einspeisevergütung ist der Eigenverbrauch der größte Hebel. Ein Stromspeicher für Allgemeinstrom kann wirtschaftlich werden.
So machst du weiter
Hol dir mindestens drei Angebote mit explizitem Messkonzept für Mieterstrom, lass parallel eine neutrale Wirtschaftlichkeitsrechnung für beide Modelle aufstellen und plane die Eigentümerversammlung mit genug Vorlauf.